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Wohnungswechsel und Meldepflicht

Seit November 2015 regelt ein neues Gesetz die Mitwirkungspflicht der Vermieter und Mieter beim Wohnungswechsel.
Zieht ein Mieter um,, müssen Auszug und  Einzug  innerhalb von 2 Wochen den zuständigen örtlichen Behörden gemeldet werden. Das gilt bundesweit und ist durch das neue Meldegesetz geregelt. Danach müssen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter eine entsprechende Bescheinigung als Bestätigung des Umzugs ausfertigen.
Hier gilt die elektronische Form mit einer direkten Bekanntgabe bei der örtlichen Behörde genauso wie die Aushändigung in schriftlicher Form an den meldepflichtigen Mieter.

Wird diese Meldung durch einen der Beteiligten versäumt, kann das teuer werden. Für derartige Versäumnisse kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € fällig werden.
Die Meldung mit einer Gefälligkeitsbescheinigungen zu umgehen, kann noch teurer werden. Die so genannten Scheinanmeldungen sollen damit der Vergangenheit angehören. Nennt man den Verstoß gegen dieses Gesetz mal beim Namen, geht es dann im Betrugsfall schon um bis zu 50.000 €.

Auch wenn heute noch über die sehr kurz gehaltene Frist diskutiert wird und der höher werdende Verwaltungsaufwand Zeit kostet, sollte man die Frist unbedingt einhalten. Hinderlich ist leider zusätzlich, dass auch die Formulare noch nicht einheitlich vorgegeben sind.

Wenn zu diesem Thema Fragen entstehen, einfach mit uns reden, wir helfen gern mit aktuellem Stand.

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