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AGB

Geschäftsbedingungen

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn durch unsere Vermittlung oder unser Nachweis ein Vertrag über das Objekt zustande kommt.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, soweit ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Vertragsobjekt und dem angebotenem Objekt besteht. Ein Provisionsanspruch gilt auch bei Erbbaurecht statt Verkauf.

Auch für mündlich (einschließlich telefonisch) bekannt gegebene Objekte entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht.

Sollte das angebotene Objekt dem Empfänger durch andere bekannt sein, so hat er dies unverzüglich bis spätestens 7 Tage nach Erhalt schriftlich anzuzeigen und den Erstnachweis (Name) bekannt zu geben. Spätere Nachweise durch Dritte verhindern nicht den Provisionsanspruch.

Bei Vertragsverhandlungen ist unsere Firma als Vermittler anzugeben, Abschriften und/oder Kopien sind dem Makler unverzüglich beizubringen.

Das Angebot ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt, bei Weitergabe an Dritte ist der Empfänger schadenersatzpflichtig.

Alle Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

Alle Angaben in den Angeboten basieren auf Informationen durch den Auftraggeber/ Eigentümer/ Verfügungsberechtigen. Die Firma Lehnitzsee-Immobilien ist stets bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zur erhalten. Diese Angaben sind freibleibend und unverbindlich, Irrtümer und Zwischenverkauf sind vorbehalten.

Die Firma Lehnitzsee-Immobilien haftet in keiner Weise für die Finanzierung der nachgewiesenen oder vermittelten Objekte.

Beim notariellen Vertragsabschluss ist die Firma LEHNITZSEE | IMMOBILIEN, Carsten Schwarz und Melanie Kleeßen GbR, hinzuzuziehen. Weiterhin wird eine Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden gefordert.

Tätigkeit für den anderen Vertragspartner ist dem Makler gestattet.

Die Provision ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Ist keine andere Provision vereinbart, gilt:

Die Wirksamkeit des notariellen Kaufvertrages wird nicht dadurch berührt, dass vorstehende Bestimmungen ungültig sind oder werden.

Mit Anforderung eines Exposés, werden die oben genannten Geschäftsbedingungen anerkannt.

Erfüllungsort ist Oranienburg.

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