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Wohnung auf Zeit befristet mieten

In der Regel sind Mietverträge unbefristet. Dann läuft der Mietvertrag, bis einer der beiden Parteien kündigt. Es kommt aber auch vor, dass ein Mietvertrag vom Vermieter nur bis zu einem festen Termin vorgeschlagen wird. Dann gelten für den Vermieter strenge rechtliche Vorgaben.

Hat ein Mieter einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben, ist ihm das Ende des Vertrages vorerst egal. Er kann zu  jeder Zeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Bei einem befristeten Mietvertrag ist das anders. Da muss man sich darüber klar sein, dass der Zeitpunkt zum Auszug fest gesetzt ist. Eine Möglichkeit, zu einem anderen Termin zu kündigen, gibt es dann nicht mehr.

Der Vermieter hat ja vor, die Wohnung nur vorübergehend zu vermieten. Aber auch das kann für den Mieter von Vorteil sein. Nämlich dann, wenn eine Übergangslösung für kurze Zeit gesucht wird.

Trotzdem müssen für den Vermieter triftige, anerkannte Gründe für eine Befristung vorliegen. Das kann beispielsweise die eigene Nutzung sein. Oder die Nutzung ist für einen Angestellten vorgesehen. Aber auch, wenn der komplette Abriss des Hauses vorgesehen wird, ist das ein triftiger Grund.

Sollte keiner der Gründe vorliegen, gilt der Mietvertrag automatisch als unbefristet.

Ebenso ist vorgeschrieben, dass ein befristeter Vertrag immer in Schriftform original unterschrieben verfasst sein muss.

Wenn der Grund für die Befristung im Laufe der Mietzeit wegfällt, geht der Vertrag auch wieder automatisch in einen unbefristeten Vertrag über.

Zu einem Problem wird es, wenn sich der Zeitpunkt aus irgend einem  Grund verschiebt.

Deshalb ist es vor Vertragsabschluss ratsam, einen versierten Makler aus der Region als Berater zu haben.

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