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Wasserhaushaltsgesetz

So schön es auch ist, Besitzer eines Einfamilienhauses oder eines Wohngebäudes zu sein, Eigentum verpflichtet.

Hauseigentümer sind unter anderem auch dafür verantwortlich, dass kein Abwasser ins Erdreich dringt. Der Bereich, für den er verantwortlich ist, betrifft alle Abwasserleitungen des Gebäudes bis zur vom Land oder der Kommune definierten Schnittstelle. Das kann der Übergabeschacht an der Grundstücksgrenze sein oder auch der Einstiegsschacht zum Straßenkanal.

Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Wasserhaushaltsgesetz das Eindringen von Schadstoffen ins Erdreich zu verhindern.

Die Kontrolle auf Dichtheit hat aber auch für den Besitzer des Objektes Vorteile.
Die im Abwasser befindlichen Chemikalien können sehr aggressiv auf Gebäudeteile wirken und damit Schäden am Mauerwerk, der Bodenplatte oder anderen Bauteilen hervorrufen. Nicht zuletzt haben die Überflutungen gezeigt, wie schnell auch kleine Rinnsale Unterspülungen erzeugen können. Die Folgen sind dann Wertverluste an der Immobilie.

Wer neu baut sollte von vornherein darauf achten und lieber mehr Reinigungsschächte und Revisionsöffnungen an geeigneten Stellen vorsehen.

Auf jeden Fall raten wir als Immobilienmakler, sich mit der entsprechenden Satzung der entsprechenden Kommune zu beschäftigen.

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