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Steuern sparen- um jeden Preis?

Keiner möchte sein mühsam erarbeitetes Vermögen zum Fenster rausschmeißen. Jeder sieht zu, dass sein Hab und Gut kostengünstig in die Hände der Nachkommen übergeht.

Um eine Immobilie ohne Erbschaftssteuern zahlen zu müssen, in die Hände seiner Kinder zu geben, gibt es die Möglichkeit der Schenkung. Jedes Elternteil kann so Werte bis 400.000,- €  alle 10 Jahre seinem Kind schenken, ohne dass Schenkungssteuern anfallen. Das lockt, kann aber dazu führen, dass das eigene Wohl aus dem Auge verloren wird.
Meist dient das gebaute Einfamilienhaus als Altersvorsorge. Deshalb ist es ratsam, in den Übergabevertrag ein dauerhaftes Wohnrecht einzuarbeiten. Soll die Immobilie noch Miete einbringen, muss ein Nießbrauch eingetragen werden. Ansonsten entgeht einem diese Möglichkeit, nur weil man es gut gemeint hat.

Dann sollte man wissen, dass der Wert der zu verschenkenden Immobilie immer durch das Finanzamt bestimmt wird. Der liegt zwar in der Regel ca. 10% unter dem Verkehrswert, berücksichtigt aber den Zustand des Hauses nicht. Schäden können lediglich durch einen einzuschaltenden zugelassenen Sachverständigen geltend gemacht werden. Nur so kann man verhindern, dass der Freibetrag nicht unnötig überschritten wird.

Zu guter letzt ist jedem Schenker zu raten, eine sogenannte Rückfallklausel vorzusehen. Damit kann bei ungewollten Ereignissen vorgebeugt werden, dass die Immobilie auch wieder an den Schenker zurück übertragen wird.

Also lieber gut beraten lassen, als um jeden Preis sparen wollen! Wir Immobilienmakler stehen Ihnen zur Seite.

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