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Sonderabschreibung Wohnungsneubau

Das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus ist in diesem Jahr verabschiedet worden. Wer in den Neubau einer Mietwohnung investiert, kann mit Zuschüssen des Staates rechnen. Das gilt sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute.

Das Gesetz beinhaltet eine zusätzliche Sonderabschreibung. Die bekannte lineare Abschreibung mit zwei Prozent gilt weiterhin und kann parallel dazu in Anwendung gebracht werden.

Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen soll jetzt auch mit Hilfe privater Investoren schneller ausgeglichen werden. Finanzielle Anreize und die Verteilung der Bauvorhaben auf breite Schultern, können ein guter Motor  sein, aus der Wohnungsnot herauszukommen.

Der Gesetzgeber schafft einen steuerlichen Vorteil, durch den der Wohnungsneubau nun auch in die Randbezirke verlagert werden kann. In den Ballungszentren stehen ja auch keine großen freien Flächen mehr zur Verfügung. Wichtig für Investoren ist dabei aber, dass wie bei allen Gesetzen auch hier bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Erste Priorität hat dabei für den Wohnungseigentümer, dass der fertiggestellte Wohnraum auch vermietbar ist, also der Bedarf im Baugebiet vorhanden ist. Banken wollen Sicherheiten.

Und dafür ist es entscheidend, wo und für welche Klientel man Wohnungen baut. Wo ist im angrenzenden Umfeld Gewerbe angesiedelt? Sind entsprechende Flächennutzungspläne bekannt? Ist genügend Platz für ein passendes Gebäude vorhanden?  Ist eine ausreichende Infrastruktur gegeben? Und sind vielleicht festgelegte Zeitfenster einzuhalten?

Alles Fragen, die man unter einen Hut bekommen muss. Deshalb ist es empfehlenswert, einen Berater an seiner Seite zu haben. Einen Makler, der sich in der Region auskennt und darüber hinaus noch ein Netzwerk mit Fachkompetenz an der Hand hat.  Wir helfen dabei!

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