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Scheidung und mein Haus

Im Scheidungsfall steht die Frage: Was machen wir mit der Immobilie?
In guten Zeiten wurde alles an Willenskraft, Hab und Gut und monatlichen Einkünften in den gemeinsam angestrebten Besitz gesteckt. Dann kommt plötzlich der Zeitpunkt, wo man sich nicht mehr versteht und alles wieder gerecht verteilt werden soll.
Spielt dann auch noch eine Immobilie eine Rolle, wird es kompliziert. Schließlich hat man sich bei der Anschaffung bei Geldgebern auf Zahlungsverpflichtungen eingelassen. Alle seit der Eheschließung bedienten  Kredite wandern als Zugewinn in diesen gemeinsamen Grundbesitz. Das bedeutet dann bei einer Trennung, dass man sich einig werden muss, ob ein  Verkauf an einen Dritten oder eine Überlassung an den Partner in Frage kommt.

Im Streitfall bleibt nur der Rechtsweg, der in der Regel eine Zwangsversteigerung zur Folge hat. Klar ist dabei, dass dann die Immobilie unter dem Marktwert verkauft wird. Ebenso ist klar, dass man auch auf den  Kosten des Verfahrens sitzen bleibt und zu guter letzt noch nicht einmal den Kredit weiter bedienen kann. Über die vergeudete Zeit für die meist zähen Verhandlungen wollen wir gar nicht sprechen.

Übernimmt ein Partner das Anwesen, übernimmt er auch die Schulden. Dann muss er seinen Ex- Partner aber auch auszahlen und dafür vielleicht einen neuen Kredit aufnehmen. Solche Fälle sind für uns Makler keine Einzelfälle. Deshalb können wir nur raten, sich in jedem Fall vor Scheidungsantragsstellung fachlichen Rat zu holen. Jeder Schritt und seine Folgen für alle Beteiligten einschließlich der dann vielleicht in Kraft tretenden  Unterhaltszahlungen sollte gut durchdacht sein. Dabei ist es egal, ob es sich  um Recht im Scheidungsfall handelt oder um den marktgerechten Verkauf der Immobilie.

Wir wissen, dass es nicht leicht ist, in solch einem Fall die Ruhe zu bewahren.
Wir können nur als Makler anbieten, im Sinne der richtigen Entscheidung über den Wert und den Verbleib der Immobilie mit Feingefühl zu vermitteln.

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