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Prüfpflicht für Trinkwasser

Bei Immobilien, die mehr als zwei Wohneinheiten haben und von denen mindestens eine Einheit vermietet ist, hat der Eigentümer eine Prüfpflicht. Regelmäßig alle 3 Jahre ist das Trinkwasser überprüfen zu lassen.

Diese Prüfung wird angeordnet, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Eine erste Prüfung ist bis zum 31.12.2013 vorzunehmen.

Aber auch hier gibt es Einschränkungen.
Die Prüfungspflicht liegt nur dann vor, wenn in den Wohnungen Duschköpfe vorhanden sind, die das Wasser vernebeln. Weiterhin gilt die Prüfpflicht nur, wenn die  Trinkwassererwärmung zentral erfolgt und der Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter beinhaltet. Alternativ dazu gilt die Pflicht auch, wenn sich in der Leitung zwischen Speicher und Zapfstelle mehr als 3 Liter Wasser befinden.

Treffen solche Bedingungen beim Vermieter zu, sollte das ernst genommen werden.
Bei der Feststellung von Legionellen und Überschreiten des zulässigen Grenzwertes  ist grundsätzlich einer Meldefrist an die zuständige Behörde nachzukommen.

Besitzer von Einfamilienhäusern können da entspannt bleiben. Kleine Immobilien sind davon nicht berührt.

Wohnen Sie in einem Objekt, das davon betroffen ist, nehmen Sie doch einfach unsere Hilfe in Anspruch und ziehen Sie in Ihr eigenes kleines zu Hause! 

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