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Nur die Miete gebremst?

Das neue Gesetz zur Mietpreisbremse bringt ab sofort neue Regelungen. Mieten sind Kosten und wenn die Miete gebremst wird, wird das eigene Konto nicht mehr wie bisher mit ständigen Steigerungen belastet. Da freut man sich doch als Mieter.

Offen bleibt dabei, ob das die ganze Wahrheit ist.
Bevor das neue Gesetz in Kraft getreten ist, konnte jeder Vermieter bei Abschluss eines neuen Mietvertrages beim gleichen Objekt ohne Bedenken die Miete hochsetzen. Auch das Übersteigen der ortsüblichen Vergleichsmiete spielte dabei keine Rolle. Damit ist nun Schluss.

Mehr als 10% darf die neu festgelegte Miete gegenüber dem ortsüblichen Mietspiegel nicht mehr erhöht werden. Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass das Gebiet in dem die Wohnung oder die Immobilie liegt, von der jeweiligen Landesregierung  als sogenannter angespannter Wohnungsmarkt deklariert wurde. Eine solche Festlegung hat dann 5 Jahre Gültigkeit.
Als Ausnahme für den Vermieter gilt, wenn seine Wohnung  umfassend modernisiert wurde, oder er gänzlich neu gebaut hat. Dann trifft das Gesetz der Mietpreisbremse nicht zu. Ebenso müssen bereits bestehende Verträge nicht geändert werden.

Um nun die ganze Wahrheit zu sagen, muss erwähnt werden, dass das Interesse der Vermieter an einer Modernisierung einer Wohnung dadurch nicht gerade wächst. Baumaßnahmen kosten Geld und müssen sich durch die Miete amortisieren. Sonst lohnt sich eine solche Investition nicht. Modernisierungen werden also dadurch auf der Strecke bleiben.

Jeder Mieter, der auf Komfort Wert legt, hat aber immer die Möglichkeit, selbst Eigentümer zu werden. Wer sich für diese Variante entscheidet, kann bei der Suche eines passenden Objektes zu jeder Zeit auf unsere Hilfe als Immobilienmakler rechnen.

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