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Neues Wohnungseigentumsgesetz

Seit dem 01.12.2020 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz.

Über dieses neue Gesetz ist lange debattiert worden. Schon 2018 wurde im Koalitionsvertrag verankert, dass Schwachstellen ausgemerzt werden sollen. Mehrere Jahre hat es gedauert, bis es nun endlich in der Praxis eingeführt werden konnte.

Es ist jetzt auch nicht so einfach umzusetzen, da es in die Belange der Wohnungseigentümer und der Verwalter eingreift.

Das Gesetz beinhaltet die Verwalterpflichten, betrifft die Durchsetzung von Baumaßnahmen und regelt dann auch die Kostenverteilung. Neue Regeln für die Durchführung der Eigentümerversammlung sind ebenso wichtige Bestandteile, die für alle Wohnungseigentümer verbindlich sind.

Für Eigentümer einer Wohnung in einem solchen Wohnblock wird es einfacher. Jetzt hat er auf Grund der neuen Stellung der Eigentümerversammlung nun auch die Möglichkeit, mit einer einfache Mehrheit, bauliche Maßnahmen zur Modernisierung durchzusetzen. Das wirkt sich beschleunigend auf die  Ausführung der gewünschten Veränderungen aus.

Einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Wer aber nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren mehr als acht Einheiten einer WEG besitzt, darf verlangen, dass ein zertifizierter und von der IHK bestätigter Verwalter bestellt wird.

Ein weiterer entscheidender Punkt für die Verkürzung der Entscheidungsprozesse einer WEG ist, dass die Mitgliederversammlung der Wohnungseigentümer unabhängig von der Zahl der anwesenden Teilnehmer beschlussfähig ist. Es kann zum Beispiel vorab beschlossen werden, dass  die Anwesenheit auch dann gilt, wenn man online zugeschaltet ist.

Dadurch wird der gesamte Prozess einfacher. Aufwendig zu planende Wiederholungen von Versammlungen werden vermieden.

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