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Neues Mietrecht ab April 2013

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen war bisher auf 20 % festgelegt.
Nach dem neuen Gesetz ist diese maximale Erhöhung der Miete um 5% auf 15 % gesenkt worden. Zum Herabsetzen auf diese 15 % haben Vermieter 3 Jahre Zeit. Das neue Gesetz greift also nicht sofort. Das alles geschieht auch immer im Vergleich zu den geltenden ortsüblichen Mieten.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den dieses neue Mietgesetz regelt, ist die energietechnische Modernisierung. Hier hat es nun der Vermieter leichter, die erforderliche Zustimmung vom Mieter zu erwirken. Mietminderungen sind innerhalb der Bauzeit für 3 Monate ausgeschlossen.

Das betrifft nicht Sanierungsmaßnahmen, die einer normalen Wertverbesserung der Wohnung dienen. In solchen Fällen ist eine Minderung in Abhängigkeit vom Grad der Beeinträchtigung der Wohnqualität durch die Mieter möglich.
Die  Vermieter haben auch weiterhin das Recht, Kosten für Modernisierungen am Objekt auf die Mieter umzulegen, egal, ob der Mieter von der Maßnahme profitiert oder nicht.

Eine weitere Neuerung im neuen Gesetz tritt bei nicht gezahlter Kaution ein. In diesem Fall liegt für den Vermieter eine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit vor. Hier kann dann fristlos gekündigt werden.

Als Immobilienmakler kann ich Sie beruhigen: Besitzen Sie eine Immobilie, kann Ihnen das alles egal sein!

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