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Neuer Energieausweis

Energie sparen ist nicht nur ein Trend. Jeder will die ständig steigenden Kosten in den Griff bekommen und sein Umweltbewusstsein deutlich machen.

Wird eine Immobilie kommerziell zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten, schreitet ab Mai der Gesetzgeber mit neuen Regeln ein. Er schreibt vor, detailliert  über die Energieeffizienz eines Miet- oder Verkaufsobjektes Auskunft zu erteilen. Schaltet man eine Anzeige, müssen schon hier die Daten zum Energieverbrauch erkennbar sein. Alle Verbrauchsdaten zum jeweiligen Objekt werden zu Pflichtangaben. Als Form wird hierfür ein  sogenannter Energieausweis verlangt. Kommt man bei einer Zeitungsanzeige dieser Vorschrift anhand der Daten aus dem Energiepass nach, hat man dem Gesetz entsprochen.
Es ist möglich, dass bereits ein Energiepass vor Inkrafttreten der neuen Verordnung erstellt wurde,  der auch noch gültig ist. Bisher war der Vermieter/Verkäufer dann nur verpflichtet, diesen Energieausweis auf Verlangen vorzuweisen. Nun muss die Vorlage des Energieausweises schon zur Besichtigung einer Wohnung oder einer Immobilie erfolgen.

Erreicht wird damit, dass die Angaben zum Energieverbrauch vorab ersichtlich sind und der Erwerber dadurch kalkulieren kann, was er zu erwarten hat. Da die Angaben zum Energiebedarf Pflichtangaben sind,  muss man mit einem Bußgeld rechnen, falls man sich nicht daran hält. Bei Fehlverhalten haftet immer der Vermieter oder Verkäufer, nicht ein mit der Angelegenheit beauftragter Verwalter oder Immobilienmakler.

Dem Besitzer eines noch gültigen Energieausweises ist zu raten,die bereits vorhandenen Werte um die neu geforderten Daten zu ergänzen. Es macht also Sinn,einen nach dem neu geltenden Gesetz gefertigten Ausweis erstellen zu lassen. Der gilt dann ja wieder 10 Jahre und man ist für die Zukunft gewappnet.

Bei Fragen zu diesem Thema lassen wir Sie als Makler natürlich nicht alleine, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

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