03301 574 85 60

Immobilie, das Nest der Liebe

Der Frühling ist da, Verliebte rücken immer mehr zusammen. Was ist da schöner, als ein gemeinsames Nest zu planen.
Mit dem ersten Grün in der Natur kommt man dem Gedanken, ein gemütliches zu Hause zu erwerben oder zu bauen immer näher. Gemeinsame Ziele schweißen zusammen, egal, ob man sich schon das Ja- Wort gegeben hat, oder nicht. Das gemeinsame Leben geht ja gerade erst los.

Eine schöne Vorstellung, wenn man als Paar die Zukunft  in die Hand nehmen kann. Denkt man dann auch noch an Nachwuchs, liegt der Wunsch nach neuen Räumen auf der Hand. Die Wohnung, die man gerade bewohnt, ist sowieso zu klein.
Ist zu dieser Zeit aber der Bund der Ehe noch nicht geschlossen, sollte man einige wichtige Punkte vor der Investition beachten. Auch wenn man jetzt noch nicht daran denken will, was ist, wenn es doch unverhofft zu einer Trennung kommt?

Eine Lebensgemeinhaft hat ja keinen Ehevertrag. Wer soll also ins Grundbuch eingetragen werden? Und wer von beiden übernimmt die Verantwortung und steht bei der Finanzierung der Bank gegenüber gerade?
Was ist, wenn die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung macht oder was ist, wenn im schlimmsten Fall der Tod eines Partners eintritt?

Beim Kauf einer Immobilie durch ein unverheiratetes Paar gibt es da rechtlich unterschiedliche Modelle. So kann vielleicht ein Partner für alles gerade stehen und ins Grundbuch eingtragen werden. Der Andere ist dann nur Mieter und zahlt die Miete als Beitrag zur Finanzierung ein.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass jeder zu 50 % ins Grundbuch eingetragen wird. Den Fall einer Trennung muss man dann separat vertraglich regeln. Das geht mit einem Partnerschaftsvertrag. Das gilt ebenso, wenn ein Partner mehr einbringt, als der andere. Wenn man also nicht zu gleichen Teilen am Objekt beteiligt ist.

Beim Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses geht es in der Regel um viel Geld. Deshalb ist jeder gut beraten, sich auch auf den schlimmsten Fall schon in guten Zeiten vorzubereiten. Mit Sicherheit ist das auch bei einer späteren Eheschließung eine gute Basis.

Damit die mit Liebe geplante Immobilie auch wirklich das Nest bleibt, von dem man geträumt, stehen wir als sachverständige Berater immer gern zur Seite. 

Hochscrollen