03301 574 85 60

Haus verkaufen, vererben oder verschenken ?

 

Bei Objekten, die mit Emotionen verbunden sind, sollte man die Art der Übergabe an einen Nachfolger gut überlegen. Es macht einen großen Unterschied, ob das Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder auch das Mehrfamilienhaus zu Lebzeiten verschenkt oder vererbt wird.

Beim Verkauf genießt man nur noch das erhaltene Kapital und setzt es als Zubrot oder für Dinge ein, die Freude bereiten.

Beim Verschenken ist entscheidend, wer das Haus erhalten soll. Bleibt es im Familienbesitz, ist der einfachste Weg um Steuern zu sparen, die Schenkung. Das macht man natürlich nur, wenn man selbst noch über genügend Vermögen verfügt.

Wenn keine Kinder oder Enkel da sind und das Einfamilienhaus aus altem Familienbesitz an den Ehepartner übergehen soll, ist auch hier das Verschenken der klügere Weg. Hier bleibt die Schenkung unabhängig von ihrem Wert steuerfrei, weil man das Haus weiter bewohnt.

In diesem Fall spielt es auch keine Rolle, ob man es komplett oder nur zum Teil abgibt.

Handelt es sich um eine fremd bewohnte Immobilie, wird es etwas komplizierter. Dann muss man beachten, welcher Steuerfreibetrag für den betreffenden Zeitraum vorhanden ist. Alternativ bietet sich dann die Teilschenkung als Lösung an. Auch den Status des aktuellen Verwandtschaftsgrades sollte man beachten, da der Steuerfreibetrag davon abhängt.

Ist das Einfamilienhaus als Altersvorsorge gedacht, sollte man es vererben. Schenken würde hier nur Sinn machen, wenn man die Schenkung mit geregeltem Nießbrauch absichert. Dann kann man wenigstens im Alter noch mietfrei wohnen bleiben.

Hochscrollen