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Haben Mieter Vorkaufsrecht?

Zu Hause raus, als Mieter in die Wohnung rein. Das ist der Lauf der Zeit, wenn man auf eigenen Füßen stehen will.

Die berufliche Karriere ist gemacht, der Partner zieht mit in die geräumige Wohnung ein und Nachwuchs ist auch schon unterwegs. Plötzlich hat der Vermieter vor, aus der Wohnung eine Eigentumswohnung zu machen. Was nun? Gerade hat man sich an die Gegend gewöhnt, Bäcker und Kneipe sind um die Ecke und nun soll man da weg? Schließlich ist es nicht so einfach, gleich nebenan etwas ähnliches zu finden.

Aber keine Panik. Man sollte erst prüfen, ob man als Mieter ein Vorkaufsrecht hat. Geschieht die Umwandlung der Mietwohnung in eine Eigentumswohnung während man Mieter ist, sehen die Chancen dafür gut aus. Das gilt aber nur, wenn der Vermieter nicht an ein Familienmitglied oder an eine in seinem Haushalt lebende Person verkaufen will.
Hat man vorsorglich im Mietvertrag ein Vorkaufsrecht vereinbart, geht man damit ganz auf Nummer sicher.

Auch als Mieter sollte man immer langfristig denken und schon bei der Unterschrift des Vertrages vorausschauend planen. Arbeitsort, Familienleben und selbst der einmal eintretende Ruhestand sind entscheidende Faktoren.

Und ist einmal eine Ortsveränderung in eine neue Immobilie unumgänglich, helfen ansässige Makler gern, eine passende Lösung zu finden.

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