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Einfamilienhaus steuerfrei erben

Das hört sich doch erst einmal super an. Wertvolles Objekt erben und keine Steuern zahlen. Nur geht das alles bedingungslos? Unter welchen Voraussetzungen ist die Übernahme eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung steuerfrei möglich?

Eine der entscheidenden Voraussetzungen für steuerfreies Erben ist die Selbstnutzung der Immobilie. Damit es in dieser Frage nicht zum Streit mit dem Finanzamt kommt, sollte man sich darüber aufklären lassen, was  als Selbstnutzung zählt.
Immobilien dürfen Ehegatten und Kinder erben. Beachten muss man dabei, dass die Wohnfläche mit einer bestimmten Größe vorgeschrieben ist. Nur dann ist alles steuerfrei.
Es ist nicht selten, dass Eigentümer einer Immobilie schon vorzeitig an die Übergabe des Einfamilienhauses oder der Eigentumswohnung an Kinder denken. Solch eine Schenkung zu Lebzeiten kann ebenso steuerfrei sein. Aber auch hier sind Bedingungen einzuhalten.

Eine Übertragung des Eigentums an Kinder darf einen vorgegebenen Freibetrag von 400.000 € nicht übersteigen. Dabei muss man bedenken, dass alle geerbten Werte der letzen 10 Jahre zusammengerechnet werden. Die Themen Erbschaft, Selbstnutzung, Freibetrag und die damit im Zusammenhang stehenden Wohnflächen werfen viele Fragen auf. Deshalb sollte man Fachpersonal zur Beratung hinzuzuziehen. Wer streitet sich schon gern mit dem Finanzamt.
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