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Zum Schutz des Käufers

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Beurkundung eines Immobilienkaufs von einem Bauträger durch den Notar erst nach Verstreichen einer 2- wöchigen Frist erfolgen darf.

Der Käufer soll die Möglichkeit haben, den Kaufvertrag ausreichend zu prüfen. Der Käufer ist in der Regel Laie und soll so die Gelegenheit haben, sich mit dem Inhalt des Vertrages vertraut zu machen. Er muss beispielsweise abwägen können, ob die Bedingungen für ihn haltbar sind und  die angedachte Finanzierung der Immobilie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auch wirklich anlaufen kann.

2 Wochen sind eine kurze Zeit. Umso wichtiger ist es, sie auch intensiv zu nutzen, um alle auftretenden Fragen zum Kauf zu klären.

Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, dem Käufer diese Frist zur Prüfung des Vertragsinhaltes einzuräumen. Hält er diese Frist nicht ein, kann er bei nachgewiesenem Fehlkauf zu Schadenersatz verpflichtet werden. Wenn Bauträger und Notar mit Eile drängen, handeln sie gesetzeswidrig und Käufer sollten misstrauisch werden.

Wie überall, gibt es aber auch hier Ausnahmen, die eine Verkürzung dieser Frist erlauben. Dennoch müssen diese Ausnahmen immer für den Käufer die notwendigen Sicherheiten gewährleisten.

Beim Kauf vom Bauträger ist es eben wichtig, schon vor Vertragsabschluss den fachkundigen Rat eines erfahrenen Immobilienmaklers einzuholen. Wir beraten Sie gern.

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