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Meine Immobilie – meine Vorsorge

Mit der Anschaffung eines Mehr-oder Einfamilienhauses oder mit dem Erwerb eines Baugrundstückes möchte man sein schwer verdientes Geld sinnvoll anlegen. Schließlich weiß man nie, was einen im Alter, wenn man endlich den Ruhestand genießen will, erwartet.

Mit dem Erwerb eines Wohnobjektes gehen aber auch Kosten einher. Das sind nicht immer große Beträge, aber dennoch nagen sie an der oft eng bemessenen Haushaltskasse. Und ganz aktuell geht es in Deutschland zur Zeit um die Neuregelung der Grundsteuer. Der Sinn der Grundsteuer war ja ursprünglich, an den Staat eine Abgabe für erworbene Besitztümer zu leisten. Betroffen ist dabei aber nicht nur das Eigentum an Immobilien, sondern darüber hinaus geht es auchum Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung.

Dass die Steuerberechnungen in Deutschland sehr kompliziert sind, hat inzwischen jeder erkannt. Bei der Grundsteuer ist das nicht anders. Betrachtet man das Grundsteuergesetz einmal etwas näher, begegnen einem die Unterschiedlichsten Begriffe. Da wird über den vom Amt festgelegten Einheitswert gesprochen, auf den ein Messbetrag aufbaut. Dieser Messbetrag wird dann entsprechend den örtlichen Gegebenheiten von jeder Gemeinde zur Ermittlung des individuell anzuwendenden Hebesatzes berücksichtigt.

Spätestens jetzt ist einem klar, dass Steuergesetze förmlich nach einer Neuregelung verlangen, damit sie jeder verstehen kann. Jedenfalls möchte jeder Eigentümer eines Einfamilienhauses oder eines Baugrundstückes nachvollziehen können, warum die Steuern vom Staat erhoben werden und wofür die eingenommenen Gelder verwendet werden sollen.

Steuern können ja durchaus sinnvoll sein, wenn anschließend in Maßnahmen investiert wird, die der Werterhaltung oder Wertsteigerung der ganzen Region dienen. Hier geht es schließlich um Einnahmen in Milliardenhöhe.

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